Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Verpflichtungen als Bauträger
In Übereinstimmung mit § 34c Abs. 1 Nr. 3a, 3b der Gewerbeordnung (GewO) müssen selbstständige Unternehmer, die als Bauträger und Baubetreuer agieren, den Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) genügen. Gemäß §16 MaBV sind sie dazu verpflichtet, sich jährlich von einem geeigneten Prüfer überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass die Verpflichtungen gemäß §§ 2 bis 14 der MaBV erfüllt wurden.
Die Bedeutung der MABV-Prüfung: Die MABV-Prüfung ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern bietet auch die Möglichkeit, Geschäftsprozesse zu optimieren und insbesondere in der aktuellen Situation das Vertrauen in Immobiliengeschäfte zu stärken.