Prüfung nach § 16 MaBV

Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Verpflichtungen als Bauträger

In Übereinstimmung mit § 34c Abs. 1 Nr. 3a, 3b der Gewerbeordnung (GewO) müssen selbstständige Unternehmer, die als Bauträger und Baubetreuer agieren, den Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) genügen. Gemäß §16 MaBV sind sie dazu verpflichtet, sich jährlich von einem geeigneten Prüfer überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass die Verpflichtungen gemäß §§ 2 bis 14 der MaBV erfüllt wurden.

Die Bedeutung der MABV-Prüfung: Die MABV-Prüfung ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern bietet auch die Möglichkeit, Geschäftsprozesse zu optimieren und insbesondere in der aktuellen Situation das Vertrauen in Immobiliengeschäfte zu stärken.

Unsere Dienstleistungen:

  • Prüfung:
    Wir prüfen Ihr Unternehmen effizient und individuell nach den Vorgaben der MaBV
  • Beratung:
    Mit unserer langjährigen Erfahrung und Kenntnissen im Bereich der MABV-Prüfung verstehen wir die spezifischen Anforderungen, die mit der Tätigkeit als Bauträger einhergehen und können Sie in diesem Bereich unterstützen und Ihr Unternehmen auf eine bevorstehende Prüfung durch andere Wirtschaftsprüfer vorbereiten.

Ihr Weg zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben:

Für weitere Informationen zu unseren MABV-Prüfungsdienstleistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit unserer Unterstützung gewährleisten Sie, dass Ihre Immobiliengeschäfte als Bauträger den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Vertrauen Sie darauf, dass wir Ihr Unternehmen professionell begleiten, um die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen und Vertrauen zu stärken.

Bereiten Sie Ihr Unternehmen auf gesetzeskonforme Immobiliengeschäfte vor!

Unsere MABV-Prüfungsdienstleistungen bieten Ihnen die rechtliche Sicherheit und Vertrauensstärkung, die Ihr Unternehmen benötigt.
Kontaktieren Sie uns jetzt, um mehr zu erfahren und Ihren ersten Schritt zu machen.

Ansprechpartner

Sven Beckmann
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner